Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen „Online“ von Philip Mes Personal Training, Brühler Weg 38, 40667 Meerbusch (nachfolgend „PHILIP MES – Personal Training“ genannt)

Allgemeine Geschäftsbedingungen von PHILIP MES – Personal Training

  • § 1 Allgemeines
  1. Alle Dienstleistungen unterliegen in vollem Umfang der nachstehenden Vereinbarung, vorausgesetzt, diese wurden nicht durch anderweitige individuelle Vereinbarungen ergänzt oder abgeändert.

 

  • § 2 Leistungsgegenstand
  1. PHILIP MES – Personal Training verpflichtet sich zu einer individuellen Beratung und Betreuung der Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- Lauf und Gesundheitsberatung.
  2. PHILIP MES – Personal Training übt die Tätigkeit als selbständige Tätigkeit aus. Eine Gewerbeanmeldung liegt vor.
  3. Die AGB gelten auch für die Nutzer von Trainingsgutscheinen, 10er Karten oder Sonderaktionen. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  4. Die AGB gelten auch für die Nutzer von Seminaren, Touren, Camps oder Vorträgen. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

  • § 3 Teilnahmevoraussetzungen
    I. Dem Kunden/ Kundin, ist bewusst, dass es sich bei den von PHILIP MES – Personal Training  
       angebotenen Trainings, Läufen, Kursen und Seminaren/ Veranstaltungen um Trainingseinheiten 
       handelt, welche besondere Anforderungen an physische und psychische Leistungsfähigkeit stellen. Der
       Kunde/ die Kundin versichert, dass PHILIP MES – Personal Training ihn/sie vor Trainingsbeginn 
       umfangreich über den Verlauf des Trainings, insbesondere auch über die Anforderungen an die Kunden/
       Teilnehmer informiert hat. Der Kunde/ Kundin bestätigt mit der Anmeldung zur Teilnahme, dass er/sie  
       die an ihn/sie gestellten Anforderungen zur Kenntnis genommen hat und diesen auch genügt.
     

    II. Unbedingte Teilnahmevoraussetzung jedes Kunden/ Teilnehmers bei PHILIP MES – Personal Training,ist die uneingeschrängte Sporttauglichkeit. Mit der Anmeldung/ Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung     bestätigt er/sie, die psychisch und physisch an ihn/sie gestellten Anforderungen zu erfüllen.

    PHILIP MES – Personal Training übernimmt keine Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden
    jeglicher Art, die sich aus der Tatsache bedingen, dass der Kunde/ Teilnehmer die gesundheitlichen
    Voraussetzungen nicht erfüllen. Kunden/ Teilnehmer, die bei Beginn oder während der Veranstaltung erkennbar nicht den Voraussetzungen entsprechen, können durch PHILIP MES – Personal Training jederzeit vom Training oder der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesem Fall nicht.
 
 
 
 

 

  1. Die Dauer einer Personal Trainingseinheit bei PHILIP MES – Personal Training beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden. Ein Abbruch der Trainingseinheit durch den Klienten, vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer, berechtigt nicht zu Kostenrückerstattung oder Zeitgutschrift.
  2.  PHILIP MES – Personal Training steht im Rahmen der vereinbarten Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen auch außerhalb der vereinbarten Trainingszeiten per Telefon und per E-Mail zur Verfügung. Ein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit ist hieraus nicht abzuleiten.

 

  • § 3 Training
  1. Vor Beginn des Trainings werden Trainingsinhalte und –ziele in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt. Darüber hinaus werden die Art, der Umfang sowie die Intensität und die Örtlichkeiten der Trainingseinheiten mit dem Klienten abgesprochen.
  2. Die Dauer einer Personal Trainingseinheit bei PHILIP MES – Personal Training beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden. Ein Abbruch der Trainingseinheit durch den Klienten, vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer, berechtigt nicht zu Kostenrückerstattung oder Zeitgutschrift.
  3.  PHILIP MES – Personal Training steht im Rahmen der vereinbarten Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen auch außerhalb der vereinbarten Trainingszeiten per Telefon und per E-Mail zur Verfügung. Ein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit ist hieraus nicht abzuleiten.

 

  • § 4 Zahlungsbedingungen
  1. Der Klient erhält von PHILIP MES – Personal Training eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist.
  2. Die Abrechnung der Trainingseinheiten erfolgt komplett im voraus.
    III. Der Preis der jeweiligen Trainingseinheit ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste.
  3. Fahrtkosten werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern das Training den 15 km Radius der Rechnungsadresse (Brühler Weg 38, 40667 Meerbusch) übersteigt.

 

  • § 5 Weitere Leistungen
  1. Leistungen, die von Kooperationspartnern oder anderen Dienstleistern (z.B. Physiotherapeuten, Ärzte, Fachärzten, Leistungsdiagnostiker, Trainer etc.) in Anspruch genommen werden, sind nicht im Entgelt für das Personal Training enthalten. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Klient selbst und sind von diesem direkt an den jeweiligen Dienstleister zu entrichten.
  2. Entstehen aufgrund der gewählten Sportarten zusätzliche Kosten (bspw. für Schwimm- oder Strandbäder, Sportanlagen oder Sporthallen, Fitnessstudios, Ski- oder Kletterhallen, etc.) sind diese vom Klienten in vollem Umfang zu tragen.
  3. 3. Entstehen aufgrund der Teilname an Wettkämpfen oder anderen Sportveranstaltungen zusätzliche Kosten (bspw. für die Anmeldung oder Ausrüstung für Lauf- oder Triathlonwettkämpfe, Hindernisrennen, Ski-, Tennis- oder Golfveranstaltungen etc.) sind diese vom Klienten in vollem Umfang zu tragen.

 

  • § 6 Haftung
  1. Der Anamnesebogen ist vor Beginn der ersten Trainingseinheit vollständig auszufüllen. Um Ihre Gesundheit nicht zu gefährden ist dies obligatorisch. Als Personal Trainer unterstelle ich, Philip Mes, mich der Schweigepflicht.
  2. Gegenüber dem Klienten schließt PHILIP MES – Personal Training jede Haftung für einen Sach- und/oder Personenschaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Sowohl vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche sind von der vorstehen Haftungsbeschränkung betroffen.
  3. PHILIP MES – Personal Training haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
  4. Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von PHILIP MES – Personal Training vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. PHILIP MES – Personal Training übernimmt keine Verantwortung oder Gewährleistung für Waren oder Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
  5. Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
  6. PHILIP MES – Personal Training haftet nicht für allgemeine Risiken (z.B. Stürze, Umknicken oder Verstauchungen, Erkältungen, Hunde- oder Zeckenbisse, verschmutzte oder beschädigte Kleidung und Schuhe, etc.), die mit der Ausübung der gewünschten Sportart (z.B. Laufen, Schwimmen, MTB, Rennrad, Triathlon, Turnen, Trailrunning, Bergsteigen, etc.) oder Trainingsweise einhergehen. Daraus entstehende Sach- und Personenschäden sind grundsätzlich selbst zu tragen.

 

  • § 7 Verhinderung
  1. Um ein effektives Training zu gewährleisten, bitte ich um pünktlichen erscheinen vor Trainingsbeginn.
  2. Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn, abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet. PHILIP MES – Personal Training ist nicht verpflichtet, den nicht selbst verschuldeten verspäteten Beginn einer Trainingseinheit nachzuholen.
  3. Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z.B. Wetter, Unfall, etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit ggf. Outdoor geschützt oder Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.

 

  • § 8 Ersatzansprüche
  1. Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch PHILIP MES – Personal Training können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet. Ein Ersatztermin wird mit dem Klienten getroffen.

 

  • § 9 Datenschutz
  1. Die personenbezogenen Daten der Klienten werden von PHILIP MES – Personal Training gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstands verwendet.
  2. Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht bzw. fachgerecht vernichtet.

 

  • § 10 Geheimhaltung
  1. Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von PHILIP MES – Personal Training Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
  2. PHILIP MES – Personal Training verpflichtet sich über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus, außer PHILIP MES – Personal Training wird mündlich oder schriftlich von der Schweigepflicht/ Geheimhaltung entbunden.

 

  • § 11 Vertragsbeginn und Vertragsende
  1. Mit Unterzeichnung des Anamnesebogens und der Haftungsausschlusserklärung gilt der Vertrag zwischen dem Klienten und PHILIP MES – Personal Training als rechtskräftig.
  2. Kommt der Kunde mit einer Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, so kann PHILIP MES – Personal Training den Vertrag außerordentlich kündigen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.

 

  • § 12 Sonstige Vereinbarungen
  1. Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseits bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail.
  2. Sollte bei kurzfristigen Änderungen (z.B. Terminverschiebung, Ort, etc.) einer der Vertragspartner nicht erreichbar sein, gilt die zuletzt getroffene rückbestätigte Vereinbarung.
  3. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

 

  • § 13 Sporttauglichkeit
  1. Der Kunde verpflichtet sich vor der Aufnahme des Trainings sich einer internistisch sportmedizinischen Vorsorgeuntersuchung zu unterziehen um das Vorhandensein von Erkrankungen auszuschließen, die eine Kontraindikation für die sportliche Belastung darstellen oder die sportliche Leistungsfähigkeit beeinflussen.
  2. Der Kunde versichert, gesund und sporttauglich zu sein.
  3. Über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (wie Unwohlsein, Schmerzen, Schwindel, Übelkeit, etc.) vor, während oder nach dem Training wird der Klient PHILIP MES – Personal Training sofort unterrichten.

 

  • § 14 Schlussbestimmungen
  1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

 

Stand: 02.10.2017